Finanzierungsleasing Als Finanzierungs-Leasing-Verträge werden im allgemeinen Verträge mit unkündbarer Grundmietzeit bezeichnet.
Hierbei decken die zu entrichtenden Raten mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasing-Gebers. Oder aber die Leasing-Raten decken nur einen Teil der Kosten, wobei die Restamortisation durch Veräußerung des Leasing-Objekts und eventuelle Ausgleichszahlungen des Leasing-Nehmers erfolgt. Das Investitions- und Objektrisiko trägt der Leasing-Nehmer.
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