Kaufoption Unter Kaufoption versteht man das Recht des Leasing-Nehmers, das Leasing-Objekt zu erwerben. Der Leasing-Nehmer kann jedoch vom Leasing-Geber nicht zum Kauf des Leasing-Objekts verpflichtet werden. Üblicherweise findet man die Kaufoption in Verbindung mit einem Vollamortisationsvertrag.
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