| Mehrerlös | Mehrerlös Bei manchen Leasing-Verträgen wird der Mehrerlös zwischen Leasing-Geber und Leasing-Nehmer geteilt.
Bei diesen Verträgen amortisiert der Leasing-Nehmer während der Leasing-Zeit nicht die gesamten Kosten des Leasing-Gebers. Nach Ablauf der Leasing-Zeit wird das Leasing-Objekt am Markt veräußert. Ist der Veräußerungserlös geringer als der zur Deckung der Kosten des Leasing-Gebers vereinbarte Restwert, so muss der Leasing-Nehmer die Differenz begleichen.
Übersteigt der Veräußerungserlös dagegen diese Summe, so bezeichnet man den übersteigenden Betrag als Mehrerlös. Von diesem Mehrerlös erhält der Leasing-Nehmer 75%, der Leasing-Geber 25%.
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