Abnahme Der Leasing-Nehmer nimmt das Leasing-Objekt für den Leasing-Geber vom Hersteller bzw. Lieferanten entgegen. Er prüft den ordnungsgemäßen Zustand des Leasing-Objekts und bestätigt diesen in der Übernahmebestätigung. Mit der Übernahme (Abnahme) beginnt die Leasing-Zeit. Die Verpflichtung zur Abnahme einer gekauften Sache durch den Käufer - hier der Leasing-Nehmer als Vertreter des Käufers - ergibt sich aus § 433 Abs. 2 BGB.
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