LBBW Leasing GmbH

URL: http://www.lbbw-leasing.de/de/leasingabc/id/77/
Datum: 19.05.2012


Leasing ABC

A 
Abnahme
 
Abschlusszahlungen
 
Abschreibungszeit
 
Absetzung für Abnutzung (AfA)
 
Abtretung
 
Abwicklung von Leasing-Verträgen
 
Aktivierung
 
Amortisation
 
Andienung
 
Angebotswege im Leasing
 
Ankaufsrecht
 
Anschaffungskosten
 
Anschluss-Leasing-Vertrag
 
Auflösung von Leasing-Verträgen
 
Auslaufende Leasing-Verträge
 

B
 
Bargain Purchase Option
 
Barwert
 
Barwert-Test (IAS/IFRS/US-GAAP)
 
Besitz
 
Bestellung
 
Big-Ticket-Leasing
 
Bilanzneutralität
 
Bonitätsprüfung
 
Buchwert
 
Buy-and-Lease
 

C
 
Capital Lease
 
Cross-Border-Leasing
 

D
 
Dauerschuldzinsen
 
Degressive Leasing-Raten
 
Dienst-/Firmenwagen-Leasing
 

E
 
Eigentum
 
Eintritt in die Bestellung
 

F
 
Fälligkeit von Leasing-Raten
 
Finance Lease
 
Finanzierung
 
Finanzierungsleasing
 
Flotten-Leasing
 
Fonds-Leasing
 
Forfaitierung
 
Full-Service-Leasing
 

G
 
Gewährleistung
 
Grundmietzeit (Grund-Leasing-Zeit)
 

H
 
Hersteller-Leasing
 
Herstellungskosten
 

I
 
Immobilien-Leasing
 
Instandhaltung
 
Internationale Leasing-Bilanzierung
Internationale Leasing-Bilanzierung
Die leasingbezogenen Regelungen der beiden wichtigsten internationalen Rechnungslegungssysteme IAS/IFRS und US-GAAP sind einander ähnlich, jedoch nicht inhaltsgleich. Die Zurechnung des Leasing-Objekts richtet sich im Grundsatz danach, inwieweit die mit dem Eigentum an dem Objekt verbundenen Chancen und Risiken vom Leasing-Geber oder vom Leasing-Nehmer getragen werden. Das Leasing-Objekt wird bilanziell dem Leasing-Geber zugerechnet (sog. Operating Leasing), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Es darf nicht vereinbart sein, dass am Ende der Laufzeit des Leasing-Vertrages dem Leasing-Nehmer das Eigentum an dem Leasing-Objekt übertragen wird (Transfer of Ownership).

- Dem Leasing-Nehmer darf keine Kaufoption eingeräumt werden, deren Ausübungspreis deutlich unter dem für den Ausübungszeitpunkt zu erwartenden Marktwert des Leasing-Objekts liegt, sodass von vornherein die Ausübung der Option als hinreichend sicher angesehen werden kann (Bargain Purchase Option).

- Die Laufzeit des Leasing-Vertrages darf sich nicht auf den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objekts erstrecken. Unter US-GAAP gilt diesbezüglich eine Laufzeitobergrenze von 75 % der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Economic Life). Letztere ist nicht mit der im deutschen Handels- und Steuerrecht maßgeblichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gleichzusetzen, sondern übertrifft diese regelmäßig.

- Zu Beginn des Leasing-Vertrages muss der Barwert der vom Leasing-Nehmer während der gesamten Laufzeit zu leistenden Mindest-Leasing-Zahlungen (einschließlich eines garantierten Restwerts) den Verkehrswert des Leasing-Objekts unterschreiten (Recovery of Investment). Unter US-GAAP gilt diesbezüglich eine Barwertobergrenze von 90 % des Verkehrswertes.

Unter IAS/IFRS wird zusätzlich verlangt, dass das Leasing-Objekt nicht so beschaffen ist, dass es ohne wesentliche Veränderung nur von dem speziellen Leasing-Nehmer genutzt werden kann (d. h. es darf kein Spezial-Leasing vorliegen). Darüber hinaus erfolgt nach IAS/IFRS neben der Prüfung der vorstehenden Voraussetzungen zusätzlich eine Beurteilung des Gesamtbilds der Verhältnisse. Dabei können folgende Merkmale gegen eine Zurechnung des Leasing-Objekts beim Leasing-Geber (d. h. gegen das Vorliegen eines Operating Lease) sprechen:

- Der Leasing-Nehmer kann das Leasing-Verhältnis auflösen, wobei er die damit verbundenen Verluste des Leasing-Gebers zu tragen hat.

- Gewinne oder Verluste aus Schwankungen des Restwerts des Leasing-Objektes fallen dem Leasing-Nehmer zu.

- Der Leasing-Nehmer hat die Möglichkeit, das Leasing-Verhältnis zu einer wesentlich unter der marktüblichen Miete liegenden Anschlussmiete zu verlängern.

Werden die vorstehenden Kriterien für einen Operating Lease nicht erfüllt, so erfolgt die Zurechnung des Leasing-Objekts beim Leasing-Nehmer. Derartige Leasing-Geschäfte werden unter IAS/IFRS als Finance Lease, unter US-GAAP als Capital Lease bezeichnet.
Investitionsrisiko
 

K
 
Kauf
 
Kaufoption
 
Kilometer-Leasing-Vertrag
 
Kommunal-Leasing
 
Kündigung
 

L
 
Laufzeit
 
Leasing
 
Leasing-Bemessungsgrundlage
 
Leasing-Erlasse
 
Leasing-Geber
 
Leasing-Nehmer
 
Leasing-Objekt
 
Leasing-Quote
 
Leasing-Raten (Degressive)
 
Leasing-Vermögen
 
Leasing-Vertrag / Anschluss-Leasing-Vertrag
 
Leasing-Vertragsarten
 
Lieferung
 

M
 
Mehrerlös
 
Miete
 
Mietkauf
 

N
 
Nebenkosten
 
Neubau-Leasing
 

O
 
Objekte
 
Objektgesellschaft
 
Objektprüfung
 
Operating-Leasing
 

P
 
Preisgefahr
 
Progressive Leasing-Zahlung
 
Public Private Partnership
 

R
 
Restwert
 
Rückgabepflicht
 

S
 
Sach- und Preisgefahr
 
Sale-and-lease-back-Verträge
 
Sicherheiten
 
Small-Ticket-Leasing
 
Software-Leasing
 
Sonderzahlung
 
Spezial-Leasing
 

T
 
Teilamortisation
 

U
 
Uebernahme
 
Umdeutung
 
Umtausch
 
Untergang
 

V
 
Veräußerungserlös/Verwertungserlös
 
Verkehrswert
 
Verlängerung
 
Vermieterpfandrecht
 
Versicherung
 
Vertragsprüfung
 
Verzug
 
Vollamortisation
 

Z
 
Zubehörhaftung