Besitz Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über Sachen und Rechte. Der Besitzer darf jedoch über diese grundsätzlich nur im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Eigentümer verfügen.
Der Leasing-Nehmer ist Besitzer des Leasing-Objekts. Der Leasing-Vertrag regelt alle Einzelheiten darüber, wie der Leasing-Nehmer das Leasing-Objekt nutzen kann und welche Verpflichtungen er hat.
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