| Eigentum | Eigentum Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über Sachen und Rechte. Der Eigentümer kann über diese in jeder Hinsicht verfügen, sofern dadurch nicht gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen sowie weitere Rechte anderer Personen verletzt werden.
Der Leasing-Geber ist Eigentümer des Leasing-Objekts. Durch den Leasing-Vertrag werden seine Eigentumsrechte jedoch zugunsten des Besitzers, also des Leasing-Nehmers, eingeschränkt.
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